MessungenAbgasverlustgenzwerte ab dem 23.03.2010Für alle nach 1. BImSchV messpflichtigen Heizungsanlagen gelten ab dem 23.03.2010 folgende Grenzwerte:
abzüglich möglicher Messgerätetoleranzen von 3 %. Ab dem 23.03.2010 ändern sich die gesetzlichen Bestimmungen über die Messungen nach der ersten BImschV. Zu Beginn sollte der Betreiber einer sogenannten "Brennwertfeuerstätte" wissen, dass diese Feuerstätten nicht nach der 1. BImschv gemessen werden, sonder nach der Kehr- und Überprüfungsordnung lediglich eine Sicherheitsüberprüfung inkl. CO-Messung durchgeführt wird.
Folglich gibt es für Betreiber dieser Feuerstätten keinerlei Änderungen bei den Prüfrythmen. Das heisst, das diese Feuerstätten weiterhin im zweijahres-Intervall überprüft werden.
Der Betreiber einer herkömmlichen "Heizwertfeuerstätte" hat folgende Änderungen zu erwarten:
Wie in jedem Jahr wird weiterhin die jährliche Abgaswegüberprüfung durch den Schornsteinfeger durchgeführt. Dabei wird die Feuerstätte auf Betriebssicherheit überprüft. Die Überprüfung umfasst die Kontrolle der Lüftungsöffnungen, der Feuerstätte auf Verschmutzung, die Kontrolle des Verbindungsstückes zum Schornstein und die Überprüfung/Reinigung der Abgasanlage/Schornstein.
Zu Ihrer Sicherheit wird im Abgas eine Messung des Kohlenstoffmonoxyd-Gehaltes durchgeführt. Der Grenzwert für den CO-Gehalt legt bei 1000ppm.
Erst wenn diese Überprüfung positiv verlaufen ist wird die Anlage auf Energieeinsparung nach der 1. BImschV gemessen. Dieser Teil der Gesamtüberprüfung ist allerdings vom Aufwand her der geringste Teil.
Aus diesem Grund ist die Gebühr für die Messung nach BImSch auch eher gering. Die Preise für die BImSch-Messung liegen zwischen 6 Euro und ca. 12 Euro.
Jeder Kunde hat ab dem 22.03.2010 selbstverständlich die Möglichkeit, die Abgasmessung durch meinen Betrieb weiterhin "mit durchführen" zu lassen.
In den Zeiten, in denen die Brennstoffpreise weiterhin stark ansteigen, können wir durch die Messung der Abgaswerte eine qualifizierte Aussage über die Qualität der Verbrennung treffen.
Zusammenfasung:
Wir raten auch weiterhin dringend dazu, die Feuerstätten jährlich warten zu lassen. Unserer Erfahrung nach, arbeiten Feuerstätten langfristig ökonomisch, wenn die Wartung regelmäßig erfolgt. AbgaswegüberprüfungDas Schornsteinfegerhandwerk hat seit dem 1. Januar 2010 die Aufgabe, Öl und Gasfeuerungsanlagen im Rahmen der Kehr- und Überprüfungsordnung jährlich wiederkehrend auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Es wird festgestellt, ob die Abgase der Feuerstätten nicht in Ihre Wohnung, sondern einwandfrei ins Freie abziehen können. Hierzu folgende Informationen: Brennstoffe werden überwiegend zu Kohlendioxid und Wasserdampf verbrannt. Gas läßt sich in der Regel sauber und umweltfreundlich verbrennen. Es entstehen jedoch auch Schadstoffe wie Kohlenmonoxid, Stickoxide oder Ruß. Abgase entstehen mit der Flammenbildung in der Feuerstätte unmittelbar über dem Brenner. Bei Gafeuerstätten mit Brennern ohne Gebläse können Abgase durch konstruktionsbedingte Öffnungen in den Aufstellungsraum austreten. Abgasanlagen sind Abgasrohre, Abgasleitungen oder Schornsteine. Sie leiten zum Schutz der Bewohner die Abgase ins Freie. Ihre Funktionsfähigkeit ist gewährleistet, wenn sie nicht verschmutzt, verengt oder verschlossen sind und ausreichend Verbrennungsluft nachströmen kann. Abgasaustritt entsteht durch mangelhafte Abgasabführung oder unzureichende Luftzufuhr. Dazu gehören u. a. verschlossene Lüftungsöffnungen, zu dichte Türen und Fenster, Verschleiß an Feuerstättenteilen und Abgasklappen, Ablagerungen oder Verengungen in der Feuerstätte und im Abgasweg, bauliche Mängel an der Feuerstätte, Unzulässige Ventilatoren (u.a. Dunstabzugshauben, Wäschetrockner usw.) welche einen gefährlichen Unterdruck in der Wohneinheit hervorrufen können.
Luftversorgung Eine ausreichende Luftmenge wird zur Verbrennung und zur Lüftung des Aufstellraumes der Gasfeuerstätte benötigt. Sie ist abhängig von der Feuerstättenleistung und kann aus dem Freien direkt oder über andere Räume nachströmen. Dafür erforderliche Lüftungsöffnungen müssen frei sein. Feuerstätten Die abgasführenden Teile ab Brenner und die Heizfläche bis zur Strömungssicherung müssen frei von Verschmutzungen und sicher beschaffen sein. Verbindungsstück (Abgasrohr) Bei Ablagerungen im Abgasrohr erfolgt die Reinigung durch den Schornsteinfeger. Einbauten Einbauten im Abgasrohr, wie Abgasklappen, müssen für die Feuerstätte geeignet und funktionstüchtig sein. Funktion Hierzu ist die Feuerstätte in Betrieb zu setzen. Wichtige Erkenntnisse ergeben sich aus der Beurteilung des Flammenbildes und dem Verhalten von betriebswichtigen Feuerstättenteilen. Dabei wird auch auf Anzeichen geachtet, die in absehbarer Zeit zu Störungen führen könnten. Fragen Sie uns vor Ort wenn Sie mehr wissen möchten oder etwas nicht klar ist. Wir informieren Sie gern.
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