Messungen


Abgasverlustgenzwerte ab dem 23.03.2010

Für alle nach 1. BImSchV messpflichtigen Heizungsanlagen gelten ab dem 23.03.2010 folgende Grenzwerte:

  • Nennwärmeleistung bis 25 KW = 11 %
  • Nennwärmeleistung 25 bis 50 KW = 10 %
  • Nennwärmeleistung über 50 KW = 9 %

abzüglich möglicher Messgerätetoleranzen von 3 %.

Ab dem 23.03.2010 ändern sich die gesetzlichen Bestimmungen über die Messungen nach der ersten BImschV. 

Zu Beginn sollte der Betreiber einer sogenannten "Brennwertfeuerstätte" wissen, dass diese Feuerstätten nicht nach der 1. BImschv gemessen werden, sonder nach der Kehr- und Überprüfungsordnung lediglich eine Sicherheitsüberprüfung inkl. CO-Messung durchgeführt wird.

 

Folglich gibt es für Betreiber dieser Feuerstätten keinerlei Änderungen bei den Prüfrythmen. Das heisst, das diese Feuerstätten weiterhin im zweijahres-Intervall überprüft werden.

 

Der Betreiber einer herkömmlichen "Heizwertfeuerstätte" hat folgende Änderungen zu erwarten:

 

Wie in jedem Jahr  wird weiterhin die jährliche Abgaswegüberprüfung durch den Schornsteinfeger durchgeführt. Dabei wird die Feuerstätte auf Betriebssicherheit überprüft. Die Überprüfung umfasst die Kontrolle der Lüftungsöffnungen, der Feuerstätte auf Verschmutzung, die Kontrolle des Verbindungsstückes zum Schornstein und die Überprüfung/Reinigung der Abgasanlage/Schornstein.

 

Zu Ihrer Sicherheit wird im Abgas eine Messung des Kohlenstoffmonoxyd-Gehaltes durchgeführt. Der Grenzwert für den CO-Gehalt legt bei 1000ppm.

 

Erst wenn diese Überprüfung positiv verlaufen ist wird die Anlage auf Energieeinsparung nach der 1. BImschV gemessen. Dieser Teil der Gesamtüberprüfung ist allerdings vom Aufwand her der geringste Teil.

 

Aus diesem Grund ist die Gebühr für die Messung nach BImSch auch eher gering. Die Preise für die BImSch-Messung liegen zwischen 6 Euro und ca. 12 Euro.

 

Jeder Kunde hat ab dem 22.03.2010 selbstverständlich die Möglichkeit, die Abgasmessung durch meinen Betrieb weiterhin "mit durchführen" zu lassen.

 

In den Zeiten, in denen die Brennstoffpreise weiterhin stark ansteigen, können wir durch die Messung der Abgaswerte eine qualifizierte Aussage über die Qualität der Verbrennung treffen.

 

Zusammenfasung:

 

  • Betreiber von Brennwertfeuerstätten haben keinerlei Änderungen zu erwarten
  • Herkömmlichen Feuerstätten werden wie in der Vergangenheit jährlich überprüft - die Sicherheit der Feuerstätte ist weiterhin gewährleistet. Die Kunden haben wie vorab beschrieben die Möglichkeit die Feuerstätte wie gewohnt auf Sicherheit und Wirtschaftlichkeit hin überprüfen zu lassen. Wer auf die Betrachtung der wirtschaftlichen Seite der Feuerstätte verzichten möchte spart in Zukunft zwischen 6 und 12 Euro jährlich.

 

Wir raten auch weiterhin dringend dazu, die Feuerstätten jährlich warten zu lassen. Unserer Erfahrung nach, arbeiten Feuerstätten langfristig ökonomisch, wenn die Wartung regelmäßig erfolgt.

Abgaswegüberprüfung

Das Schornsteinfegerhandwerk hat seit dem 1. Januar 2010 die Aufgabe, Öl und Gasfeuerungsanlagen im Rahmen der Kehr- und Überprüfungsordnung jährlich wiederkehrend auf ihre Sicherheit zu überprüfen.

Es wird festgestellt, ob die Abgase der Feuerstätten nicht in Ihre Wohnung, sondern einwandfrei ins Freie abziehen können.

Hierzu folgende Informationen:

Brennstoffe

werden überwiegend zu Kohlendioxid und Wasserdampf verbrannt. Gas läßt sich in der Regel sauber und umweltfreundlich verbrennen. Es entstehen jedoch auch Schadstoffe wie Kohlenmonoxid, Stickoxide oder Ruß.

Abgase

entstehen mit der Flammenbildung in der Feuerstätte unmittelbar über dem Brenner. Bei Gafeuerstätten mit Brennern ohne Gebläse können Abgase durch konstruktionsbedingte Öffnungen in den Aufstellungsraum austreten.

Abgasanlagen

sind Abgasrohre, Abgasleitungen oder Schornsteine. Sie leiten zum Schutz der Bewohner die Abgase ins Freie. Ihre Funktionsfähigkeit ist gewährleistet, wenn sie nicht verschmutzt, verengt oder verschlossen sind und ausreichend Verbrennungsluft nachströmen kann.

Abgasaustritt

entsteht durch mangelhafte Abgasabführung oder unzureichende Luftzufuhr. Dazu gehören u. a. verschlossene Lüftungsöffnungen, zu dichte Türen und Fenster, Verschleiß an Feuerstättenteilen und Abgasklappen, Ablagerungen oder Verengungen in der Feuerstätte und im Abgasweg, bauliche Mängel an der Feuerstätte, Unzulässige Ventilatoren (u.a. Dunstabzugshauben, Wäschetrockner usw.) welche einen gefährlichen Unterdruck in der Wohneinheit hervorrufen können.

 

Luftversorgung

Eine ausreichende Luftmenge wird zur Verbrennung und zur Lüftung des Aufstellraumes der Gasfeuerstätte benötigt. Sie ist abhängig von der Feuerstättenleistung und kann aus dem Freien direkt oder über andere Räume nachströmen. Dafür erforderliche Lüftungsöffnungen müssen frei sein.

Feuerstätten

Die abgasführenden Teile ab Brenner und die Heizfläche bis zur Strömungssicherung müssen frei von Verschmutzungen und sicher beschaffen sein.

Verbindungsstück (Abgasrohr)

Bei Ablagerungen im Abgasrohr erfolgt die Reinigung durch den Schornsteinfeger.

Einbauten

Einbauten im Abgasrohr, wie Abgasklappen, müssen für die Feuerstätte geeignet und funktionstüchtig sein.

Funktion

Hierzu ist die Feuerstätte in Betrieb zu setzen. Wichtige Erkenntnisse ergeben sich aus der Beurteilung des Flammenbildes und dem Verhalten von betriebswichtigen Feuerstättenteilen. Dabei wird auch auf Anzeichen geachtet, die in absehbarer Zeit zu Störungen führen könnten.

Fragen Sie uns vor Ort wenn Sie mehr wissen möchten oder etwas nicht klar ist. 

Wir informieren Sie gern.

 

 

     

 

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