AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (Verkäufer ist Unternehmer – Käufer ist Verbraucher) Stand: 1. Januar 2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Schornsteinfegerarbeiten 1. Geltung der AGB (1) Für alle von mir übernommenen Aufträge und ausgeführten
Leistungen gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen sowie die
Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B), deren Geltung schon jetzt
auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart wird. Abweichende
Geschäftsbeziehungen des Kunden gelten nur dann als vereinbart, wenn ihnen
ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. (2) Alle sonstigen Vertragsabreden sowie Abweichungen und Ergänzungen
zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2. Angebots- und
Planunterlagen, Leistungen des Kunden (1) An allen von mir erstellten Angeboten, Kostenvoranschlägen,
Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerischen Grundlagen behalte ich mir
alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne meine schriftliche
Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. (2) Eventuell erforderliche Genehmigungen sind von dem Kunden
auf seine Kosten zu beschaffen. Baustrom und Wasser sind grundsätzlich durch
den Kunden zu stellen. (3) Der Kunde hat für einen ungehinderten und sicheren Zugang
zu den Feuerungsanlagen und den Schornsteinen Sorge zu tragen. 3. Lieferzeit (1) Ausführungsfrist für Lieferungen und Leistungen sind nur
dann verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Sie sind angemessen
zu verlängern, sofern der Kunde seinen Mitwirkungs- oder Zahlungspflichten
nicht nachkommt, sowie wenn Hindernisse eintreten, die von mir nicht zu
vertreten sind. (2) Die Verantwortung für die fristgerechte Beauftragung zur
Reinigung und Überprüfung von kehr- und prüfungspflichtigen Anlagen sowie die
nach der jeweils geltenden Fassung der Verordnung über kleine und mittlere
Feuerungsanlagen - 1. BImSchV vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten, trägt
der Kunde. (3) Soweit sich die Aufnahme, Fortführung oder der Abschluss
der Arbeiten aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, und
schafft er auf mein Verlangen nicht unverzüglich Abhilfe, so bin ich berechtigt
unter Aufrechterhaltung des Vertrages Schadensersatz gem. § 6 Nr. 6 VOB/B zu
verlangen oder eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung zu setzen und zu
erklären, dass ich den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf der Frist kündigen
werde. Im Fall der Kündigung steht mir neben dem bis dahin entstandenen
Werklohnanspruch ein Anspruch auf Erstattung der Mehraufwendungen zu, die für
das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des
geschuldeten Gegenstandes entstanden sind. 4. Preise, Zahlung (1) Die angebotenen Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung
des angebotenen Objektes und bei ununterbrochener Montage und anschließender
Inbetriebnahme. An die Angebotspreise bin ich - vorbehaltlich Ziffer 4. (2) -
nur für einen Zeitraum von vier Monaten nach Vertragsschluss gebunden. (2) Festpreise sind nur wirksam, sofern sie schriftlich und mit
einer zeitlichen Absprache über Aufnahme und Abschluss der Arbeiten vereinbart
werden. (3) Sind Vereinbarungen nicht getroffen worden, so gelten meine
am Tag der Ausführung gültigen Arbeitslöhne und Materialpreise. (4) Leistungen, die nicht angeboten wurden, jedoch zur Durchführung
des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden,
sind zusätzlich zu vergüten. (5) Alle Zahlungen sind ohne Abzug auf mein angegebenes
Bankkonto innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zu leisten. (6) Ich bin berechtigt Abschlagszahlungen in Höhe der jeweils
nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistung einschließlich der hierauf
entfallenden Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe zu berechnen. Als
Leistungen gelten auch alle auf der Baustelle angelieferten Stoffe und Bauteile,
sofern ich dem Kunden hieran das Eigentum übertrage. (7) Werden eigens für den Kunden Bauteile angefertigt, bin ich
berechtigt in Höhe der hierauf entfallenden Kosten Vorauskasse zu verlangen. (8) Werden die Zahlungsbedingungen durch den Kunden nicht
eingehalten oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden
ernsthaft in Frage stellen, so bin ich berechtigt sämtliche offen stehenden
Forderungen sofort fällig zu stellen. Nach fruchtlosem Ablauf einer ihm
gesetzten Nachfrist, verbunden mit der Kündigungsandrohung, bin ich berechtigt,
den Vertrag schriftlich zu kündigen und die Arbeiten einzustellen sowie alle
bisher erbrachten Leistungen abzurechnen. 5. Eigentumsvorbehalt Bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag behalte
ich mir das Eigentum an allen gelieferten Gegenständen vor. Können die
gelieferten Gegenstände ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers
ausgebaut werden, so verpflichtet sich der Kunde mir bei Nichteinhaltung der
vereinbarten Zahlungsbedingungen, die Demontage dieser Gegenstände zu gestatten
und mir das durch den Einbau eventuell verlorene Eigentum zurückzuübertragen.
Die Kosten der Demontage gehen zulasten des Kunden. Soweit gelieferte Gegenstände
mit anderen Gegenständen fest verbunden werden, überträgt der Kunde, sofern
hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein
Miteigentum an dem neuen Gegenstand an mich. 6. Gewährleistung und Haftung (1) Gewährleistungsansprüche richten sich nach den Regelungen
der Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B, insbesondere § 13 VOB/B. Für
Arbeiten, die nicht als Bauleistungen der VOB/B gelten, gelten die gesetzlichen
Vorschriften des BGB. (2)
Bei leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten beschränkt
sich meine Haftung auf den nach der Art der Ware und Leistung vorhersehbaren,
vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei
leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen meiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber
Unternehmen hafte ich bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht. (3)
Bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung ist meine Haftung auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für die Haftung meiner Erfüllungsgehilfen. (4)
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei mir zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden sowie Verlust des Lebens und bei einer Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz (ProdHG). 7.
Allgemeines (1)
Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle
Ansprüche aus diesem Vertrag der Sitz meines Unternehmens. (2)
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht
berührt.
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen.
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
(1) Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferzeit (1) Der Beginn der von uns angegebenen Liefer bzw. Ausführungszeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge (1) Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Anhang 1:
Gewährleistungsfristen Bewegliche Sachen außer Baumaterialien neu: - Käufer ist Verbraucher = 2 Jahre gebraucht: - Käufer ist Verbraucher = 1 Jahr
neu: 5 Jahre gebraucht: - Käufer ist Verbraucher = 1 Jahr
- Neubau = 5 Jahre
Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn. Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden. Beschränkung auf Nacherfüllung Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird. Haftungsbeschränkungen Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam. Höhe der Verzugszinsen Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis
Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als
Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen
Unternehmern beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz.
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