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Erfassungsbogen zur Erstellung von einem Verbrauchspass

Die Gebäudemaße und der Energieverbrauch dürfen vom Eigentümer selbst erhoben und an den Energieausweis-Aussteller übermittelt werden. Wir sind als Aussteller gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob diese Angaben plausibel sind.

Nach 10 Jahren muss ein neuer Energieausweis erstellt werden.

Werden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, die Auswirkungen auf die Energieeffizienz des Gebäudes haben, muss der Energieausweis nach der Sanierung neu ausgestellt werden.

Bei Interesse bitte den Erfassungsbogen ausfüllen & per Post oder Fax zuschicken.

 

Download:

Erfasungsbogen.pdf


Rückantwort zur Durchführung der Gashausschau

Rückantwort Gashausschau.pdf

 


Downloads für Fachhandwerker

Formblatt zum Nachweis ausreichender Verbrennungsluftversorgung nach TRGI

Nachweis Verbrennungsluftversorgung.pdf

 

Fachunternehmererklärung zur Herststellung eines Schachtes L90 oder L30

Fachunternehmererklaerung Schacht L90 L30.pdf

 

Info Promatschacht

promat Schacht.pdf

 

Fachunternehmererklärung nach TROL

trol Fachunternehmererklärung.pdf

 


Allgemeine Infos für meine Kunden

Info zum doppelwandigen Edelstahlschornstein

dw_va_kompakt.pdf

 

Info zum Luftdruckwächter 

luftdruck.pdf

 

Info Fensterkontaktschalter

sicherheitsabluftsteuerung.pdf

 

 

 

 

 

 


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